
Der Polizeieinsatz am polnischen Verfassungsgericht zeigt, wie weit der Streit um die Institution bereits eskaliert ist: Ein Konflikt über Ämter und Ernennungen wird vor dem Gerichtsgebäude mit Demonstrationen, Absperrungen und gegensätzlichen Erklärungen ausgetragen. Das ist kein gewöhnlicher Personalstreit, sondern ein sichtbares Symptom einer Justizordnung, deren Autorität von allen Seiten bestritten wird.
Nach Angaben der Polizei sicherten Beamte am Abend das Gelände in Warschau, nachdem eine Richterin wegen möglicher Gefahren für Richter und Beschäftigte alarmiert hatte. Laut Tagesschau versuchten einzelne, überwiegend der oppositionellen PiS zugerechnete Demonstranten, Absperrungen zu durchbrechen; drei Menschen wurden demnach festgenommen. Anlass war eine Mitteilung auf der Website des Gerichts, nach der Präsident Bogdan Swieczkowski und sein Stellvertreter für einen Monat suspendiert seien. Kurz darauf dementierte ein X-Post des Gerichts dies und erklärte Swieczkowski weiter für im Amt.
Gerade diese widersprüchlichen Verlautbarungen sind der Kern des Problems. Ein Verfassungsgericht kann politische Konflikte nur dann verbindlich entscheiden, wenn nachvollziehbar ist, wer es rechtmäßig führt und nach welchen Regeln es handelt. Hier bleibt selbst die unmittelbare Leitung des Gerichts öffentlich umstritten.
Die Vorgeschichte verschärft den Befund. Der Europäische Gerichtshof hatte nach den von der PiS geprägten Besetzungen gravierende Mängel bei Richterernennungen festgestellt und das Gericht damals nicht als unabhängig und unparteiisch angesehen. Die Regierung von Donald Tusk will diese Justizpolitik zurückdrehen. Präsident Karol Nawrocki, der der PiS nahesteht, verweigerte jedoch laut Tagesschau die Vereidigung von fünf vom Parlament nominierten Richtern. Swieczkowski verweigerte ihnen anschließend den Zugang zum Gebäude. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied bereits im Mai, dass diese Richter ihre Arbeit aufnehmen sollen.
Das rechtfertigt keine eigenmächtige Ablösung der bisherigen Führung. Die vollständige Rechtsgrundlage der behaupteten Suspendierung ist aus den vorliegenden Berichten nicht ersichtlich; ebenso wenig liegen die maßgeblichen Dokumente aller Seiten vor. Doch die Blockade einer gerichtlich gestützten Richteraufnahme und die institutionelle Unklarheit können nicht als Schutz der Verfassung gelten.
Entscheidend wird die von Richterin Anna Korwin-Piotrowska für den 3. November einberufene Sitzung aller Verfassungsrichter sein: Sie muss klären, ob das Gericht wieder nach überprüfbaren Regeln arbeitsfähig wird oder ob der Konflikt weiter auf Polizei und Straße verlagert wird.
Sources
- Tagesschau · Source date: 2026-10-31
- Der Spiegel · Source date: 2026-10-30
Independent editorial content. WUA is not affiliated with any political party. 2026-10-31